Krankschreibungen sind eine große finanzielle Belastung für alle Betriebe. Aber auch dem Staat
entsteht ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden. Dies hat die Bundesregierung erkannt. Deshalb
sind zur Gesundheitsförderung erbrachte Leisungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von
500.- Euro im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei. §3 Nr34 ESTG-E.
Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer,
die diese für externe Maßnahmen aufwenden. Damit haben auch die Beschäftigten in kleineren
oder mittleren Unternehmen die Chance, über externe Präventionsangebote die gleiche
Gesundheitsförderung wie die Beschäftigten in Großunternehmen zu bekommen.
Für beide entsteht eine Win - Win Situation.
Für den Arbeitgeber:
- Sicherung der Leistugsfähigkeit der Mitarbeiter
- Erhöhung der Mitarbeitermotivation
- Kostensenkung durch weniger Krankheitstage und Produktionsausfälle
- Imageaufwertung des Unternehmens
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Für den Arbeitnehmer:
- Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
- Reduzierung der Arztbesuche
- Verbesserung der Lebensqualität
- Erhaltung der eigenen Leistungsfähigkeit
- Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Ob Rückengesundheit, Stress, Gesundheitsprophylaxe.... sprechen Sie mich an!