Behandlungskosten und Abrechnung
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen eines Heilpraktikers leider nicht erstatten, rechne ich privat mit meinen Patienten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
(GebüH) ab. Die Kosten belaufen sich auf ca. 75.-Euro pro Stunde, je nachdem was für eine Leistung erbracht wurde. Es wird eine Rechnung erstellt, die zur Einreichung bei der privaten
Zusatzversicherung dient.
Bei Patienten die keine Möglichkeit zur Kostenerstattung haben berechne nur 50.- Euro pro Stunde. Es handelt sich hierbei um ein Entgegenkommen meinerseits. Es wird nur eine Quittung ausgestellt.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch - wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden
Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen.
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Möchten Sie beim Finanzamt außergewöhnliche Belastungen geltend machen, dann sprechen Sie mich darauf an!
Bei Kindern bis 14 Jahren ( Selbstzahler ) berechne ich 30.- Euro pro Stunde.
Für Termine die nicht wahrgenommen werden und nicht mindestens 24 Stunden zuvor
abgesagt werden, berechne ich 30.- Euro Ausfallkosten.
Telefonsprechstunde
Für Selbstzahler je angefangene 15 Minuten, 13,00 Euro.
Für privat Zusatzversicherte nach GebüH.
Private Zusatzversicherungen
Eine Alternative stellen private Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren dar, wenn sie die Behandlung durch einen Heilpraktiker einschließen. Solche Versicherungen können für einen vergleichbar
günstigen Preis abgeschlossen werden und erstatten in der Regel bis zu 80% der Behandlungskosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag.
Es ist ratsam, genau auf das versicherte Therapiespektrum zu achten. Versicherungen, die alle Verfahren aus dem sogenannten Hufeland-Verzeichnis abdecken, bieten gewöhnlich einen umfassenderen
Versicherungsschutz als nur die Erstattung nach GebüH.